Betriebstagesmutter / -vater

Berufsbild: Betriebstagesmutter /-vater

Betriebstageseltern betreuen Kinder direkt in den Räumlichkeiten eines Unternehmens. Ziel ist es, berufstätige Eltern zu unterstützen und eine flexible, kindzentrierte Kinderbetreuung in familiärem Setting zu ermöglichen. Die Betreuung erfolgt in kleinen Gruppen mit bis zu 6 Kindern und orientiert sich an den Bedürfnissen der Kinder sowie den Arbeitszeiten der Eltern/ den Öffnungszeiten, welche der Betrieb vorgibt. Frauen* im Brennpunkt betreibt aktuell Betriebstagesstätten in Innsbruck und Reutte mit unterschiedlichen Öffnungszeiten. Die Öffnungszeiten sind unterschiedlich und reichen von halbtags beispielsweise von 08:00 – 14:00 bis hin zu ganztags von 06:30 – 19:30.

 

Zu den Aufgaben von Betriebstageseltern zählen:

  • Betreuung von bis zu sechs Kindern gleichzeitig in betrieblichen Räumen (Kinder unter 1,5 Jahren zählen doppelt)
  • Betriebstageseltern arbeiten allein. Sind an einem Arbeitstag zwei Tageseltern eingeteilt (Vormittags- und Nachmittagsdienst), überschneiden sich die Dienstzeiten, um eine gute Übergabe zu gewährleisten
  • Förderung der emotionalen und motorischen Entwicklung, der Selbstständigkeit und sozialen Kompetenzen in Orientierung am bundesländerübergreifenden Bildungsrahmenplan für elementare Bildungseinrichtungen in Österreich.
  • Gestaltung eines kindgerechten Tagesablaufs (Spielen, Lernen, Ruhezeiten, Mahlzeiten)
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten (Einkaufen, kochen, Reinigung der Räumlichkeiten) während der Betreuungszeit (je nach Betriebstagesstätte).
  • Zusammenarbeit mit Eltern (Eingewöhnung, Austausch, Entwicklungsdokumentation)
  • Sicherstellung von Hygiene, Sicherheit und einer kindgerechten Umgebung
  • Teilnahme an Fortbildungen und pädagogischen Reflexionen

 

Persönliche Voraussetzungen

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Freude an der Arbeit mit Kindern
  • Hohes Maß an Selbstständigkeit
  • Stressresistenz und Resilienzfähigkeit
  • Einwandfreier Leumund (Strafregisterauszug)
  • Kommunikationsfähigkeit 

 

Eine der folgenden Qualifikationen ist erforderlich:

  • Anerkannte Tageselternausbildung (mit Gütesiegel des Bundeskanzleramtes)
  • Zertifizierungsverfahren, wenn eine pädagogische Qualifikation vorhanden ist
  • Betriebsinterne Fortbildungsreihe, wenn nach § 31 des Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes eine Kinderkrippen-, Kindergarten- oder Hortgruppe geführt werden darf.

 

Anstellung:

  • Ein echtes Dienstverhältnis mit Einsatz gem. Dienstplan im vereinbarten Ausmaß
  • Bezahlung nach MILOTA mit Fixgehalt unabhängig von Anzahl anwesender Kinder
  • Eigene Kinder können nicht in die Betreuung mitgenommen werden

Frauen* im Brennpunkt | Innrain 25/3 | 6020 Innsbruck | info@fib.at, Tel +43(0)512.587 608